Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 ALLGEMEINES
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten im Hinblick auf die von der Yunique GmbH („Veranstalter“) durchgeführte Radsportveranstaltung („Veranstaltung“). (2) Mit ihrer Einbeziehung durch die Anmeldung über die Veranstaltungswebsite regeln die AGB das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Veranstalter („Teilnahmevertrag“). „Vertragspartner“ und damit allein dem Veranstalter gegenüber forderungsberechtigt ist derjenige, der die Veranstaltungsleistungen über das Anmeldeportal erwirbt; dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn in den Veranstaltungsleistungen Teilnahmeberechtigungen oder sonstige Leistungen zugunsten von Dritten enthalten sind (im Folgenden auch „Teilnehmer“). (3) Diese AGB und das jeweils geltende Reglement werden auch gegenüber dem jeweiligen Teilnehmer Vertragsbestandteil: Jeder Teilnehmer erkennt diese AGB und das Reglement mit der bei der Akkreditierung vor Ort abzugebenden Haftungserklärung ausdrücklich an und bestätigt darin zugleich den Erhalt der Veranstaltungsunterlagen und des Transponders. Diese AGB und das Reglement sind auf der Veranstaltungswebsite abrufbar und werden bei der Akkreditierung zur Kenntnisnahme bereitgehalten. (4) Wesentlicher Bestandteil des Teilnahmevertrages ist das für die Veranstaltung geltende und auf der Veranstaltungswebsite abrufbaren Reglement („Reglement“). Der Vertragspartner sichert hiermit zu, das jeweils geltende Reglement gelesen und dieses im Falle des Erwerbs von Veranstaltungsleistungen für Dritte den betreffenden Personen vorab zur Kenntnis gebracht zu haben. (5) Der Vertragspartner erkennt an, dass zwingende Voraussetzung der Teilnahme an der Veranstaltung die Abgabe der für die Veranstaltung geltenden Haftungserklärung ist. Diese Haftungserklärungen sind von jedem Teilnehmer bei der Akkreditierung vor Ort abzugeben. Der Vertragspartner stellt sicher, dass dem Veranstalter von sämtlichen Personen, für die der Vertragspartner mit dem Teilnahmevertrag Veranstaltungsleistungen erwirbt, bis spätestens bei der Akkreditierung abgegebene Haftungserklärungen vorliegen. Personen, für die keine Haftungserklärung vorliegt, werden nicht zur Veranstaltung zugelassen, ohne dass dem Vertragspartner daraus Rechte erwachsen. (6) Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm im Rahmen der Anmeldung zu den Personen getroffenen Angaben korrekt und vollständig sind und die betreffenden Personen teilnahmeberechtigt im Sinne des jeweiligen Reglements sind. (7) Soweit diese AGB Regelungen zur Durchführung der Teilnahme treffen – insbesondere die Einhaltung des Reglements, die Pflichten bei der Akkreditierung, die Haftungsbegrenzungen nach § 8 sowie die Haftung und Freistellung nach § 9 –, gelten sie spätestens ab dem Zeitpunkt nach § 1 (3) unmittelbar auch für jeden Teilnehmer. Die Zahlung der Teilnahmegebühr sowie die Gestaltungsrechte aus dem Teilnahmevertrag (z.B. Stornierung nach § 4, Teilnehmerwechsel nach § 2 (4)) stehen ausschließlich dem Vertragspartner zu bzw. obliegen ausschließlich ihm.
§ 2 VERANSTALTUNGSLEISTUNGEN
(1) Durch die Anmeldung über das Anmeldeportal, d.h. den Abschluss des Teilnahmevertrages, erwirbt der Vertragspartner für sämtliche im Anmeldeformular bezeichneten Personen das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung nach Maßgabe der vorliegenden AGB und des jeweils anwendbaren Reglements unter der Voraussetzung der Abgabe entsprechender Haftungserklärungen. (2) Die Veranstaltungsleistungen sind auf der Veranstaltungswebsite beschrieben. Nach Anmeldung über das Anmeldeportal erhält der Vertragspartner eine Anmeldebestätigung, in der sämtliche gebuchte Veranstaltungsleistungen zusammengefasst sind. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Vertragspartners dar; der Teilnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung beim Vertragspartner zustande. (3) Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Open-Air-Veranstaltung, die den tatsächlichen Gegebenheiten (Wettereinflüsse etc.) vor Ort ausgesetzt ist. Der Vertragspartner und die Teilnehmer erkennen an, dass die örtlichen Gegebenheiten vom Veranstalter nicht immer zu beeinflussen sind, und der Veranstalter sich vorbehält, aus berechtigten Gründen Anpassungen der Vertragsleistungen (z.B. Streckenführung) unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer vorzunehmen. (4) Die Veranstaltungsleistungen sind nicht übertragbar. Zur Teilnahme sind ausschließlich die im Anmeldeformular bezeichneten Personen berechtigt. Ausgenommen ist das einmalige, kostenlose Ersetzen eines (1) Teilnehmers auf Antrag des Vertragspartners in Textform bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn. Bei einem weiteren Teampartnerwechsel fällt eine einmalige pauschale Ummeldungsgebühr in Höhe von 50 € an. (5) Die Aushändigung der Veranstaltungsunterlagen und des Transponders bei Akkreditierung vor Veranstaltungsbeginn vor Ort erfolgt nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung (vgl. § 3 (5)), Abgabe der Haftungserklärung und des Personalausweises/Reisepasses des jeweiligen Teilnehmers. Sollte der Teilnehmer nicht in der Lage sein, die Veranstaltungsunterlagen persönlich abzuholen, können diese ausschließlich an eine schriftlich bevollmächtigte Person übergeben werden. Die bevollmächtigte Person hat dabei die Haftungserklärung für den Teilnehmer abzugeben sowie eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Teilnehmers vorzulegen. Ein Versand der Veranstaltungsunterlagen erfolgt nicht. (6) Soweit der Vertragspartner bei der Anmeldung neben der bloßen Teilnahme weitere Zusatzleistungen bucht, gelten auch diese als Veranstaltungsleistungen. Die aktuellen Zusatzleistungen und die insoweit ergänzend geltenden Vertragsbedingungen sind der Veranstaltungswebsite zu entnehmen. (7) Ein Anspruch der Teilnehmer auf technische Serviceleistungen ohne die ausdrückliche Buchung dieser Zusatzleistung besteht nicht. Ersatzteile sowie umfangreichere Reparaturarbeiten müssen die Teilnehmer gegebenenfalls nach der Etappe selbst bezahlen. Vertrags- und Ansprechpartner ist ausschließlich der betreffende Sponsor bzw. zuständige Servicepartner.
§ 3 GEGENLEISTUNGEN - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN - ANMELDEBESTÄTIGUNG
(1) Für die Veranstaltungsleistungen zahlt der Vertragspartner die im Rahmen der Anmeldung ausgewiesene Gegenleistung („Teilnahmegebühr“). Der Vertragspartner schuldet die Teilnahmegebühr ausdrücklich auch für alle weiteren in der Anmeldung bezeichneten Teilnehmer. (2) Die Teilnahmegebühren verstehen sich inklusive gesetzlicher MwSt. (3) Es werden unterschiedliche Zahlungsoptionen angeboten. Über die konkret angebotenen Zahlungsoptionen werden Sie spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs informiert. (4) Die Teilnahmegebühren sind in voller Höhe innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung durch den Vertragspartner fällig. Sollten die Teilnahmegebühren des Vertragspartners (ganz oder teilweise) nicht fristgerecht auf dem Konto des Veranstalters eingehen, ist der Veranstalter – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, von dem Teilnahmevertrag zurückzutreten. (5) Die Anmeldebestätigung ist zusammen mit der Haftungserklärung und dem Personalausweis/Reisepass des Teilnehmers bei der Akkreditierung im Startort vorzulegen. Ohne die oben genannten Dokumente werden Teilnehmer nicht zu der Veranstaltung zugelassen, ohne dass dem Vertragspartner daraus Rechte erwachsen.
§4 STORNO - RÜCKERSTATTUNG
(1) Der Vertragspartner ist berechtigt, von dem Teilnahmevertrag zurückzutreten („Stornierung“). Eine Stornierung kann in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Im Falle einer Stornierung durch den Vertragspartner gelten folgende Stornierungsbedingungen (maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung beim Veranstalter):
- Bei Stornierung bis einschließlich 31.12.2026 erstattet der Veranstalter 90% der Teilnahmegebühren
- Bei Stornierung vom 01.01.2027 bis einschließlich 01.05.2027 erstattet der Veranstalter 50% der Teilnahmegebühren
- Ab dem 02.05.2027 ist eine Stornierung nur noch unter Vorlage eines ärztlichen Attests zulässig, das bescheinigt, dass eine Teilnahme aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall erstattet der Veranstalter 10% der Teilnahmegebühren
(2) Sämtliche Zusatzleistungen, wie z.B. das Transalp-Camp, der Rücktransfer und der Transport der Bike Boxen können ebenfalls wie vorstehend in Abs. 1 beschrieben storniert werden. (3) Die Erstattung der vorstehend genannten Erstattungsbeträge erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der Stornierungserklärung beim Veranstalter.
§ 5 ABSAGE ODER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG BEI HÖHERER GEWALT
(1) Fälle höherer Gewalt im Sinne dieser AGB sind Krieg (ob erklärt oder nicht), terroristische Aktivitäten, Feuer, Blitzschlag, Überflutung, Stürme oder andere widrige Wetterbedingungen, Erdbeben, vulkanische Aktivitäten, Epidemien, Pandemien, Explosionen, ziviler Aufruhr oder die tatsächliche und unmittelbar bevorstehende Bedrohung durch solche Ereignisse und/oder jegliche andere Handlungen oder Ereignisse außerhalb der Kontrolle der sich darauf berufenden Partei, die von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführt wurde(n), nach menschlicher Einsicht und Erfahrung für die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbar sind, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen der Häufigkeit seines Auftretens von der sich darauf berufenden Partei in Kauf zu nehmen sind. (2) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung oder einzelne Etappen aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder abzubrechen. Bei einer solchen Absage oder einem solchen Abbruch der Veranstaltung oder einzelner Etappen ist der Veranstalter zudem berechtigt, von dem Teilnahmevertrag zurückzutreten. Erklärt der Veranstalter den Rücktritt, erstattet er bereits gezahlte Teilnahmegebühren; bei einem Rücktritt durch den Veranstalter nach Beginn der Veranstaltung erfolgt die Erstattung anteilig im Verhältnis der nicht begonnenen zu den insgesamt geplanten Etappen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten). Die Anreise und Übernachtung erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr des Vertragspartners und der Teilnehmer. (3) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung oder einzelne Etappen aus Gründen höherer Gewalt örtlich und/oder zeitlich zu verlegen sowie die Veranstaltung oder einzelne Etappen inhaltlich anzupassen, z.B. einzelne Etappen zu streichen oder zu verkürzen / verlängern oder die Streckenführung zu ändern. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten). Die Anreise und Übernachtung erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr des Vertragspartners und der Teilnehmer. (4) Bei örtlicher und/oder zeitlicher Verlegung der Veranstaltung oder einzelner Etappen ist der Vertragspartner bzw. sind die Teilnehmer zur Teilnahme an der neu festgelegten Veranstaltung bzw. den neu festgelegten Etappen nach Maßgabe des Teilnahmevertrages berechtigt.
§ 6 ABSAGE DER VERANSTALTUNG BEI NICHTERREICHEN DER MINDESTANZAHL VON TEILNEHMERN
(1) Die Durchführung der Veranstaltung setzt das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 400 angemeldeten Teilnehmern voraus. (2) Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 5 Monate vor dem angekündigten Veranstaltungstermin nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter wird die angemeldeten Teilnehmer in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch 4 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin, über die Absage informieren. (3) Im Falle einer Absage nach Abs. 2 erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das bereits gezahlte Teilnahmeentgelt unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Absageerklärung, in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers (insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage zu vertreten. (4) Der Teilnehmer kann seine Anmeldung wie in §4 Abs. 1 beschrieben stornieren.
§ 7 DATENERHEBUNG UND -VERWERTUNG
Der sorgfältige Umgang mit persönlichen Informationen ist dem Veranstalter wichtig. Der Veranstalter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://yunique.de/datenschutz.
§ 8 HAFTUNG DES VERANSTALTERS
(1) Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt: Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, ist dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt. Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, haftet der Veranstalter ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt. Für sonstige Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner / der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung des Veranstalters – insbesondere bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei gesetzlich vorgesehener verschuldensunabhängiger Haftung – bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. (2) Der Vertragspartner und die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter und/oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden haften, die nicht von ihnen zu vertreten sind. Dies gilt beispielsweise für Schäden, die durch Fehlverhalten/Fahrfehler anderer Fahrer verursacht werden, sowie für den Fall, dass der Vertragspartner bzw. ein Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist. (3) Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände sowie für Schäden an den Fahrrädern, die während eines Transports durch den Veranstalter entstehen, z.B. im Rahmen eines gebuchten Bike Box Transports oder eines gebuchten Rücktransfers.
§ 9 HAFTUNG DES VERTRAGSPARTNERS UND DER TEILNEHMER UND FREISTELLUNG
(1) Der Vertragspartner und jeder Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie für Schäden des Veranstalters oder Dritter (z.B. anderer Fahrer) dem jeweils Geschädigten gegenüber uneingeschränkt haften, soweit sie diese Schäden zu vertreten haben, d.h. ihnen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für diese Art von Veranstaltung. (2) Der Vertragspartner und jeder Teilnehmer verpflichten sich hiermit, den Veranstalter und/oder die vom Veranstalter beauftragten Dritten („Freistellungsberechtigte“) von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen den jeweils Freistellungsberechtigten im Zusammenhang mit Schäden geltend machen, die der Vertragspartner bzw. der jeweilige Teilnehmer schuldhaft verursacht hat, und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden notwendigen Kosten (inklusive Rechtsverteidigung) zu tragen.
§ 10 SONSTIGES
(1) Mündliche Nebenabreden hierzu bestehen nicht. Ergänzungen und Abänderungen zum Teilnahmevertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail ausgeschlossen). Gleiches gilt für den Verzicht oder die Änderung der vorstehend beschriebenen Form. Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberührt. (2) Sollten einzelne Bestimmungen des Teilnahmevertrages unwirksam sein oder werden oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, hat der Teilnahmevertrag im übrigen Bestand. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüberführen, anstelle der unwirksamen oder fehlenden, diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. (4) Ist der Vertragspartner bzw. der jeweilige Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. (5) Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Rechte und Pflichten aus dem Teilnahmevertrag kann der Vertragspartner nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters in Textform auf Dritte übertragen. (6) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Stand: September 2026